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ECE R44/04 und ECE R129 (i-Size)

Auto-Kindersitze sind in 5 ECE-Normgruppen eingeteilt. ECE-Regelungen sind Vorschriften für Kraftfahrzeuge und deren Ausrüstungsgegenstände, die aus international beschlossenen Standards abgeleitet wurden. Das Auswahlkriterium für einen Autositz ist das Gewicht des Kindes, eine Altersangabe dient lediglich zur Orientierung.

Nur Auto-Kindersitze, die vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) genehmigt und zugelassen sind, haben das ECE-Prüfsiegel. Seit April 2008 dürfen nur noch Kindersitze genutzt werden, die nach ECE R44/03 oder höher geprüft sind.

Seit Juli 2013 gelten zwei Zulassungsvorschriften für Kindersitze gleichzeitig, was häufig zu Verwirrung auf der Suche nach einem neuen Kindersitz führt. Die neue Richtlinie ECE R129 (i-Size) wird für eine Übergangszeit von mehreren Jahren parallel zur ECE R44/04 bestehen.

Trotz Einführung der neuen Richtlinie können auch weiterhin ruhigen Gewissens Kindersitze mit ECE R44/04 Zulassung gekauft werden, da sie auch in Zukunft genutzt werden dürfen.

Wie unterscheiden sich die Zulassungsnormen?

Der wesentliche Unterschied zwischen den beiden Zulassungsnormen ist, dass nach i-Size zugelassene Sitze zusätzlich einen Seitenaufpralltest bestehen müssen. Auch unterscheiden sich die Kriterien bei der Auswahl eines passenden Kindersitzes. Nach ECE R44/04 zugelassene Kindersitze wurden in die sogenannten ECE-Gewichtsgruppen eingeteilt und der passenden Kindersitz somit über das Körpergewicht des Kindes ausgewählt. Nach i-Size erfolgt die Auswahl des Kindersitzes über die Körpergröße des Kindes. Eine Einteilung der Sitze in feste Gruppen entfällt, ausschlaggebend ist die Größenangabe des Herstellers.

Auch neu nach i-Size ist, dass alle Kinder bis 15 Monate rückwärtsgerichtet transportiert werden müssen. Dies betrifft allerdings nur Kindersitze, die nach der neuen i-Size Norm zugelassen sind. In Kindersitzen mit ECE R44/04 Zulassung dürfen auch zukünftig jüngere Kinder vorwärtsgerichtet transportiert werden, sobald sie 9 kg Körpergewicht erreicht haben.

Beim Kauf eines nach i-Size zugelassenen Sitzes sollten sich Eltern im Vorwege gut informieren, ob der Sitz im genutzten Fahrzeug verwendet werden darf. Dies ist bei neueren Fahrzeugen der Fall, wenn sie bereits über eine i-Size Kennzeichnung verfügen. Wenn das eigene Fahrzeug noch nicht als „i-Size ready“ gekennzeichnet ist, ist zu prüfen, ob es in der Typenliste des jeweiligen i-Size Kindersitzes aufgeführt ist.

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von Thomashilfen
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